Fermân

[431] Fermân (pers., »Befehl«), Dekret oder Erlaß der moslemmischen Fürsten. In der Türkei Kabinettsorder des Sultans, auch Irade genannt. Speziell versteht man unter F. einen mit der Tugra (dem arabeskenartig verschlungenen Namenszug des Sultans) geschmückten, in einer besondern verschlungenen Schrift (Diwāni) geschriebenen, im Namen des Sultans ausgefertigten Erlaß der Hohen Pforte. Der F. wird im ganzen türkischen Reich respektiert, ja vom Empfänger, bevor er ihn liest, stets ehrfurchtsvoll an die Stirn gedrückt. Sabt-Fermani, der F., durch den in der Türkei dem fremden Konsul das Exequatur verliehen und der zugleich mit seinem Diplom (Berāt) erteilt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 431.
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